Asbestsanierung
Unser Betrieb ist berechtigt gemäß TRGS 519 Abbruch-, Sanierungs-, und
Instandhaltungsarbeiten mit Asbestzementprodukten durchzuführen. Der
Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 liegt vor.
Die fachgerechte Entfernung der asbesthaltigen Materialien sowie der Vorschriftsmäßige Abtransport der Materialien in Big-Bags ist selbstver-ständlich.
Die fachgerechte Entfernung der asbesthaltigen Materialien sowie der Vorschriftsmäßige Abtransport der Materialien in Big-Bags ist selbstver-ständlich.
Aktuelles
01.12.2011
Zur Verstärkung unseres Handwerks-Teams suchen wir baldestmöglich Vorarbeiter Zimmerer/Dachdecker (m/w) Als mittelständisches Unternehmen...
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